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Dachinspektion - Dachreparatur
Regelmäßige Inspektion - und wenn notwendig auch Pflege - bedeutet natürlich
die Erhaltung des optimalen Zustandes von Dach und Außenwand zu jeder Zeit.
Dies ist die unabdingbare Voraussetzung für den Werterhalt Ihres Gebäudes.
Durch Sturm und Erschütterungen kann es zu Lockerungen der Befestigungen
kommen. Temperaturwechsel greifen die Oberfläche an, führen Rissbildungen
herbei und beschädigen An- und Abschlüsse. Dies begünstigt das Eindringen
von Wasser, Schmutz und Flugsamen. Diese Verunreinigungen setzen sich in den
entstandenen Hohlräumen fest und bleiben normalerweise unentdeckt, da sich
diese Veränderungen nur bei der Dachbegehung dem geübten Auge zeigen. Mit
der Zeit können diese kleinen Verletzungen zu umfassenden Folgeschäden und
sehr aufwändigen Sanierungsmaßnahmen führen. Eingedrungenes Wasser kann zum
Beispiel bei Frost den entsprechenden Teil des Daches regelrecht aufbrechen,
bei warmer Witterung hingegen führt wiederholt eindringende Feuchtigkeit zu
Fäulnis oder Schimmelbildung.
Im Rahmen der regelmäßigen Wartung genügen oft nur wenige Handgriffe, um
größere Beschädigungen zu verhindern.
Inspektions- und Wartungsverträge sparen daher langfristig nicht nur Kosten,
sondern tragen auch zur längeren Lebensdauer und dem Werterhalt Ihres
Gebäudes bei. Insbesondere sollten folgende Arbeiten stets ausgeführt
werden:
- Reinigung von Dachrinnen und Dachgullis
- Sichtprüfung von Einbauteilen wie
Blitzschutzanlagen und Schneefanggittern
- Besichtigung und Reinigung von
Belichtungselementen
- Überprüfung von An- und Abschlüssen
- Auswechseln schadhafter Dachmaterialien
- Entfernen von Schmutzablagerungen
Im Rahmen einer Wartungs- oder
Inspektionsvereinbarung zwischen Ihnen und uns ist eine schriftliche Form,
also der Abschluss eines Wartungs- oder Inspektionsvertrages, immer
sinnvoll. Natürlich ist damit klar, dass Arbeiten sehr komfortabel für Sie
wie vereinbart in regelmäßigen Abständen und im notwendigen Umfang
unaufgefordert durch uns durchgeführt werden. Entscheidend aber ist, dass
Ihnen die schriftliche Vereinbarung mehr Rechtssicherheit gegenüber Dritten
bietet.
Rechtssicherheit für Sie
Denn mit dieser Vereinbarung kann die regelmäßige Wartung des Daches durch
einen Fachbetrieb nachgewiesen werden, zu der gemäß eines Urteils des
Bundesgerichtshofes alle Hausbesitzer verpflichtet sind. Ohne einen solchen
Vertrag könnte – trotz bestehender Gebäudeversicherung – im Falle eines
Schadens durch zum Beispiel bei Sturm herab gewehte Dachteile der
Hauseigentümer regresspflichtig gemacht werden. Daher ist der Abschluss
eines solchen Vertrages nicht nur für ältere Häuser, sondern unmittelbar
nach Fertigstellung einer Neueindeckung oder Sanierung empfehlenswert.
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