Dachinspektion - Dachreparatur

Regelmäßige Inspektion - und wenn notwendig auch Pflege - bedeutet natürlich die Erhaltung des optimalen Zustandes von Dach und Außenwand zu jeder Zeit. Dies ist die unabdingbare Voraussetzung für den Werterhalt Ihres Gebäudes.

Durch Sturm und Erschütterungen kann es zu Lockerungen der Befestigungen kommen. Temperaturwechsel greifen die Oberfläche an, führen Rissbildungen herbei und beschädigen An- und Abschlüsse. Dies begünstigt das Eindringen von Wasser, Schmutz und Flugsamen. Diese Verunreinigungen setzen sich in den entstandenen Hohlräumen fest und bleiben normalerweise unentdeckt, da sich diese Veränderungen nur bei der Dachbegehung dem geübten Auge zeigen. Mit der Zeit können diese kleinen Verletzungen zu umfassenden Folgeschäden und sehr aufwändigen Sanierungsmaßnahmen führen. Eingedrungenes Wasser kann zum Beispiel bei Frost den entsprechenden Teil des Daches regelrecht aufbrechen, bei warmer Witterung hingegen führt wiederholt eindringende Feuchtigkeit zu Fäulnis oder Schimmelbildung.

Im Rahmen der regelmäßigen Wartung genügen oft nur wenige Handgriffe, um größere Beschädigungen zu verhindern.

Inspektions- und Wartungsverträge sparen daher langfristig nicht nur Kosten, sondern tragen auch zur längeren Lebensdauer und dem Werterhalt Ihres Gebäudes bei. Insbesondere sollten folgende Arbeiten stets ausgeführt werden:

  •     Reinigung von Dachrinnen und Dachgullis
  •     Sichtprüfung von Einbauteilen wie Blitzschutzanlagen und Schneefanggittern
  •     Besichtigung und Reinigung von Belichtungselementen
  •     Überprüfung von An- und Abschlüssen
  •     Auswechseln schadhafter Dachmaterialien
  •     Entfernen von Schmutzablagerungen

Im Rahmen einer Wartungs- oder Inspektionsvereinbarung zwischen Ihnen und uns ist eine schriftliche Form, also der Abschluss eines Wartungs- oder Inspektionsvertrages, immer sinnvoll. Natürlich ist damit klar, dass Arbeiten sehr komfortabel für Sie wie vereinbart in regelmäßigen Abständen und im notwendigen Umfang unaufgefordert durch uns durchgeführt werden. Entscheidend aber ist, dass Ihnen die schriftliche Vereinbarung mehr Rechtssicherheit gegenüber Dritten bietet.

Rechtssicherheit für Sie

Denn mit dieser Vereinbarung kann die regelmäßige Wartung des Daches durch einen Fachbetrieb nachgewiesen werden, zu der gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes alle Hausbesitzer verpflichtet sind. Ohne einen solchen Vertrag könnte – trotz bestehender Gebäudeversicherung – im Falle eines Schadens durch zum Beispiel bei Sturm herab gewehte Dachteile der Hauseigentümer regresspflichtig gemacht werden. Daher ist der Abschluss eines solchen Vertrages nicht nur für ältere Häuser, sondern unmittelbar nach Fertigstellung einer Neueindeckung oder Sanierung empfehlenswert.
Gerne beraten wir Sie persönlich, um Ihnen alle Fragen rund ums Dach umfassend zu beantworten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
 
Dächer von Schnell Tel.: 04921 24838
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Dächer von Schnell

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